Kosten

Voraussetzungen und Kosten…

…einer logopädischen Therapie

 

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.

Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, auf dem Ihre Daten, Ihre Diagnose sowie der Wortlaut logopädische Therapie angeführt sein sollen. Benötigen sie einen Hausbesuch, muss dies ebenfalls auf dem Schein vermerkt sein.

Dieser Verordnungsschein muss durch die jeweilige Krankenkasse bewilligt werden. Das ist Voraussetzung für eine teilweise Kostenrückerstattung durch ihre Versicherungsanstalt.

Abhängig davon, wo sie versichert sind …

… erhalten Sie 50-80% der Kosten rückerstattet.

Im Falle eines Hausbesuchs werden zusätzlich Fahrtspesen verrechnet.

Die Tarife richten sich nach Empfehlung des Bundesverbands für Logopädie und nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.

Alle für die Therapie notwendigen Materialien werden von mir zur Verfügung gestellt, es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.